Konzept und Umsetzung: Ralf Gatzki

Wie veröffentlichen Sie beim Staatsanzeiger-Verlag?
Übergeben Sie uns Ihre Bekanntmachung per E-Mail (s.u.). Die bequemste Übertragungsmöglichkeit ist über unsere Online-Anwendung abc-upload oder unsere Lösungen zur eVergabe. Bei Nutzung dieser Systeme können Sie uns auch die Vergabeunterlagen übergeben. Wir übernehmen die Versand-Abwicklung.

Wo erscheint die Bekanntmachung und wann?
Wir veröffentlichen Ihre Bekanntmachung im "Landesausschreibungsblatt" und - ohne Mehrkosten – online unter Vergabe24. Das "Landesausschreibungsblatt" erscheint einmal wöchentlich i.d.R. freitags. Im Internet sind die Bekanntmachungen samt Vergabeunterlagen schon einen Tag vorher abrufbar. 

Welche Angaben müssen in der Bekanntmachung enthalten sein?
1. Vergabestelle inkl. Kontaktdaten
2. Art und Ort der Maßnahme mit Ausführungszeitraum
3. Gewerke, Massen
4. Ort und Datum der Submission
5. Bezug und Preise der Vergabeunterlagen

Was kostet die Veröffentlichung?
Der Preis für die Veröffentlichung richtet sich nach den derzeit gültigen Media-Daten.


Veröffentlichen Sie die Bekanntmachungen auch auf Ihrer Homepage.
Wenn Sie unsere Systeme nutzen, können Sie Ihre Bekanntmachungen ohne Aufwand auf Ihrer Webseite integrieren. Unsere White Label-Lösung bietet Ihnen die Möglichkeit.

Ihre Vorteile mit unserer Rahmenvereinbarung.
Vergabestellen, die alle öffentlichen Bekanntmachungen übertragen, sparen 20% der Veröffentlichungskosten. Einen 50% günstigeren Preis erhalten Sie bei der zusätzlichen Übergabe der Vergabeunterlagen an den Ausschreibungsdienst des Staatsanzeiger-Verlags. 55% erhalten Sie bei der Übermittlung der Vergaben über unsere eVergabe-Systeme.




  
 Rahmenvereinbarung (pdf-Datei)    pdf herunterladen   


Sie wollen im Landesausschreibungsblatt veröffentlichen?
Wenden Sie sich bitte an den Ausschreibungsdienst 
des Staatsanzeiger-Verlags

Frau Füsun Efe
Frau Aphrodite Emerson
Herr Ullrich Knodel
Frau Mara Ristic

Tel. 0711/6 66 01 -477
Fax 0711/6 66 01 -25